Aus den eigenen Reihen – Mitarbeiterbeteiligung als modernes Instrument der Unternehmensnachfolge
Für viele Unternehmen kann die Beteiligung von Mitarbeitern eine innovative Lösung der Nachfolgeregelung sein
Die Regelung der Unternehmensnachfolge stellt für die deutsche Wirtschaft eine besonders große Herausforderung dar. Schätzungen der KfW zufolge wollen in den kommenden fünf Jahren ca. 842 000 Unternehmensinhaber in Deutschland ihre Tätigkeit aufgeben. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind von der Problematik betroffen, denn inhabergeführte sind im Vergleich zu managementgeführten Unternehmen den Einflüssen von Generationenwechseln deutlich stärker unterworfen. Beunruhigender als die hohe Zahl der Unternehmen, bei denen in absehbarer Zeit ein Führungswechsel ansteht, ist, dass sie bislang meist keine Fortführungsperspektive haben. Das ergab eine Befragung von ca. 1 000 inhabergeführten Handwerksbetrieben, die von der compreneur GmbH in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach durchgeführt wurde. Fast 60 Prozent der Unternehmensnachfolgen der kommenden fünf Jahre sind nicht geregelt. Es zeigt sich, dass viele Unternehmer sich noch keine Gedanken über die Zukunft ihres Betriebes gemacht haben. Dabei sollte eine Perspektive zum Fortbestand unter neuem Führungspersonal oder innerhalb eines anderen Unternehmens nach Verkauf frühzeitig geschaffen werden. Fehlt nämlich eine geeignete Nachfolgestrategie, bringt oft auch der Verkauf nicht das ein, was sich der Inhaber für das Unternehmen und seine eigene Altersvorsorge davon verspricht. Fehlende Nachfolger werden in vielen Branchen zu einem strukturellen Wandel führen. So ist bereits zu beobachten, dass kleine, inhabergeführte Unternehmen aussterben oder durch Handelsketten ersetzt werden. Kleine Betriebe werden von großen Unternehmen gekauft, die lediglich an Kundendaten und Fachkräften interessiert sind, der Betrieb selbst verschwindet.
Gute Mitarbeiter ans Unternehmen binden
Mechanismus der Mitarbeiterbeteiligung
Am Anfang jeder Umsetzung eines solchen Modells besteht eine nach wie vor klare Trennung zwischen dominierendem Hauptgesellschafter und faktisch stimmrechtslosen Mitgesellschaftern. Diese Struktur wird nach und nach aufgelöst, sodass die Mitgesellschafter mehr Stimmrecht erhalten. Entscheidungen trifft dann nicht mehr allein der Altgesellschafter, sondern es werden neue Mechanismen zur Mitbestimmung eingeführt. Wichtig hierbei ist, dass die Satzung des Unternehmens, also die internen Spielregeln, den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens stets in den Vordergrund stellt. Weder Patt-Situationen dürfen zulässig sein, in denen die Gesellschaft manövrierunfähig ist, noch darf das Ausscheiden einzelner Mitgesellschafter das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Mit zunehmender Beteiligung der Nachfolger entsteht eine neue Unternehmens- und Entscheidungskultur. Dies muss dem abgebenden Gesellschafter von Anfang an bewusst sein. Nicht mehr er steht im Mittelpunkt, sondern das Unternehmen als Ganze.